Sozialhilfeempfängerstatistik (SHS), Bundesamt für Statistik; Kantonale Bevölkerungsstatistik und Gemeindefinanzstatistik, Amt für Daten und Statistik BL
Modernisierung der Sozialhilfestatistik
Die Einführung der Modernisierung bei allen Datenlieferanten der Sozialhilfestatistik erfolgt gestaffelt über zwei Jahre von April 2024 bis Ende 2025. Daraus ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Qualität der Daten 2024:
- Fehlende Gemeinden: Für die Gemeinden Allschwil und Waldenburg lagen 2024 keine gültigen Sozialhilfedaten vor. Sie werden daher nicht im Datensatz ausgewiesen.
- Gewichtung aufgrund der Datenlücken: Für die Berechnung der Daten auf Kantons- und Bezirksebene wurde ein allgemeines Gewicht verwendet. Für die Berechnung der Daten auf Gemeindeebene wurde ein Übergangsgewicht verwendet, um die fehlenden Monate hochzurechnen.
- Einschränkung bei den Kennzahlen: Analysen zu abgeschlossenen und neuen Fällen sowie ausgetretenen und neu eingetretenen Personen können methodisch bedingt nur mit Daten des alten Systems erstellt werden. Da diese nicht die aktuelle Lage von 2024 reflektieren würden, werden diese Kennzahlen für 2024 nicht im Datensatz ausgewiesen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/erhebungen/shs/modernisierungsprojekt.html
Methodische Hinweise
Die Kennzahlen der Sozialhilfe BL werden nur für Gemeinden mit 50 und mehr unterstützten Personen im Erhebungsjahr ausgewiesen. Die Anzahl ausgewiesener Gemeinden kann daher von Jahr zu Jahr variieren.
Sozialhilfefall/unterstützte Person
Gezählt werden alle Fälle/Personen, welche mindestens einmal im relevanten Jahr Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Ein Fall kann mehrere unterstützte Personen umfassen.
Sozialhilfequote
Die Sozialhilfequote entspricht dem Anteil der Sozialhilfebeziehenden an der Wohnbevölkerung. Als Referenzbevölkerung für die Berechnung dient der Vorjahresendbestand der ständigen Wohnbevölkerung gemäss STATPOP (Bundesamt für Statistik; bis 2010 der Vorjahresendbestand der Wohnbevölkerung gemäss kantonaler Bevölkerungsstatistik).
Doppelzählungen
Eine Unterstützungseinheit kann pro Jahr in mehreren Fällen unterstützt werden. Zum Beispiel, wenn ein Wohnortswechsel erfolgt. Bei den Sozialhilfefällen und den unterstützten Personen werden im Bezirks- und Kantonstotal Doppelzählungen ausgeklammert, jedoch nicht bei den neuen/abgeschlossenen Fällen und den neu eingetretenen/ausgetretenen Personen.
Abschlüsse
Sozialhilfefälle werden abgeschlossen, wenn seit mehr als sechs Monaten keine Auszahlung mehr erfolgt ist. Es werden auch Abschlüsse von Fällen zum aktuellen Jahr gezählt, welche im Vorjahr eine letzte Auszahlung erhalten haben und im laufenden Jahr abgeschlossen wurden. Falls nach einem Unterbruch von mehr als sechs Monaten erneut ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird, wird ein neuer Fall eröffnet.
Nettoaufwand aus der Gemeindefinanzstatistik
Als Nettoaufwand gelten diejenigen Kosten (Aufwand), welche den Sozialhilfebeziehenden «direkt» zugutekommen abzüglich den erhaltenen Rückerstattungen (Ertrag). Darin enthalten sind auch Eingliederungsmassnahmen. Hingegen ist der Verwaltungsaufwand (Sozialdienst und Sozialhilfebehörde) nicht in der Auswertung enthalten. Die Kosten des vom Bund finanzierten Asylwesens sind nicht enthalten. Es werden somit die Kosten derjenigen Personen betrachtet, welche Sozialhilfeempfängerstatistik (SHS) des Bundesamts für Statistik geführt werden. Der Nettoaufwand steht ab dem Jahr 2014 zur Verfügung.